Inhalt
Die Ärztekammer Hamburg ist die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz. Sie hat zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Aus- und Weiterbildung. Bei rechtlich geregelten Weiterbildungsberufen gehören hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung und die Entscheidung über Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen/Kompetenzen.
Die Ärztekammer ist für die Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen (Fachärztin/-arzt) sowie für die Ausbildung zum/zur Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA) zuständig. Sie wacht über die Kriterien der Weiterbildung, führt die Prüfungen durch und erteilt die Anerkennungen.
Ärzte müssen sich laufend weiterbilden, hierfür gibt es bei der Ärztekammer Hamburg eine eigene Fortbildungsakademie.







