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Die Tierärztekammer Hamburg als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz hat zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Aus- und Weiterbildung. Bei rechtlich geregelten Weiterbildungsberufen gehören hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung und die Entscheidung über Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen/Kompetenzen.
Die Ärztekammer ist für die Weiterbildung der Tierärzte und Tierärztinnen sowie für die Ausbildung zur/zum Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) zuständig. Sie wacht über die Kriterien der Weiterbildung, führt die Prüfungen durch und erteilt die Anerkennungen.







