Inhalt
Die Steuerberaterkammer Hamburg als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz hat zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Aus- und Weiterbildung. Bei rechtlich geregelten Weiterbildungsberufen gehören hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung und die Entscheidung über Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen/ Kompetenzen.
Die Steuerberaterkammer Hamburg ist ebenfalls für die Verleihung der Fachberaterbezeichnung zuständig.







