Inhalt
Zielsetzung und berufliche Tätigkeitsfelder
Der Abschluss „Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in“ ermöglicht den beruflichen Aufstieg im betrieblichen Rechnungswesen. Bilanzbuchhalter/innen müssen in der Lage sein, nicht nur die vielfältigen Probleme der Buchhaltung und Bilanzierung sowie der Kosten- und Leistungsrechnung kompetent zu lösen. Auch die interne Erfolgsrechnung für Planungs- und Kontrollentscheidungen gehört zu ihrem Aufgabengebiet. Fundierte Sachkompetenz im Rechnungswesen, verbunden mit berufspraktischer Erfahrung, machen Bilanzbuchhalter/innen zu gesuchten Fachkräften. Die Fähigkeit, Abschlüsse auch nach internationalen Standards (IAS/IFRS, US-GAAP) erstellen zu können, weist Geprüfte Bilanzbuchhalter/innen als besonders „zukunftsfähig“ aus.
Der Abschluss „Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in“ ist nach deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) einem akademischen Bachelor gleichgestellt.
Inhalte
• Jahresabschlüsse nach nationalem Recht
• Steuerrecht
• Regelungen der Internationalen Rechnungslegung
• Kosten- und Leistungsrechnung
• Auswertung und Interpretation des Zahlenwerks
• Controlling
• Finanzwirtschaft
• Mitarbeiterführung
• Berufsausbildung
Der Hauptteil der Internationalen Rechnungslegung, der bis 2020 nicht zwingender Prüfungsstoff ist, kann im Anschluss als Zusatzqualifikation erworben werden.
Teilnahmevoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige Berufspraxis,
2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin
oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie
oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Extra-Hinweise
Die Lehrgangsgebühren können unabhängig von Einkommen/Vermögen über Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz finanziert werden (Meister-BAFöG). Besonders interessant: ca. ein Drittel wird als Zuschuss gewährt. Für den Restbetrag wird Ihnen ein günstiger Kredit angeboten. Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle AFBG im Kompetenzzentrum der Hamburger Handwerkskammer (Telefon: 040-35905-389). Weitere Infos und alle Antragsformulare unter www.meister-bafoeg.info.
Bei Ratenzahlung ergeben sich neunzehn monatliche Zahlungen von ca. € 219.
Bei Förderung durch das Meister-Bafög bleiben Ihnen nach Abzug des Zuschusses noch Kosten von rund € 152 pro Monat.
Wenn Sie nach Kursende die Prüfung bestehen, erhalten Sie einen Teil des Kredits erlassen. Wenn Sie damit die volle Förderung in Anspruch nehmen, bleiben Ihnen also (auf die Kursdauer von 19 Monaten gerechnet) monatliche Kosten von nur rund € 114.
Prüfen Sie auch, ob in Ihrem Fall eine Förderung durch den Weiterbildungsbonus in Frage kommt.
Information und Beratung:
Frau Claudia Wildner
aufstieg.hamburg@daa.de
040 251529-262