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Fachschule Sozialpädagogik (Erzieherin)
Die Ausbildung umfasst 6 Semester (Schulhalbjahre) und schließt mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ ab.
Einen MSA (mittleren Bildungsabschluss) und eine Ausbildung oder Berufserfahrungen müssen alle mitbringen. Dann ist eine dreijährige Ausbildung möglich. Nur wer besondere pädagogische Vorbildung mitbringt, kann direkt in die zweijährige Ausbildung einsteigen.
Ausbildungsinhalte:
In diesem Ausbildungsgang erwerben Sie Kenntnisse, die Sie befähigen, in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, in der ganztägigen Betreuung von Schulkindern, in der Jugendhilfe und mit Menschen mit besonderem Assistenzbedarf verantwortungsvoll und selbstständig zu arbeiten.
Folgende Unterrichtsfächer werden unterrichtet:
- Sozialpädagogisches Handeln
- Entwicklung und Bildung
- Bewegung, Spiel, Musik
- Gestaltung, Medien, Naturwissenschaften und Technik
- Sprache und Kommunikation
- Gesellschaft, Organisation und Recht
- Fachenglisch
Neben diesen Fächern gibt es einen umfangreichen Wahlpflichtbereich, in dem Sie sich vertiefend mit unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und ausgewählten Schwerpunktthemen auseinandersetzen. Sie können zwischen folgenden Profilen wählen:
- Frühpädagogik
- Erlebnis- und Individualpädagogik
- Heilpädagogik und Inklusion
- Interkulturelle Bildung
Praktische Ausbildung:
Im Lernort Praxis lernen Sie unterschiedliche Handlungsfelder kennen. Sie haben Gelegenheit, Ihr erworbenes Fachwissen praktisch anzuwenden und Ihr professionelles pädagogisches Handeln in Coachinggruppen mit erfahrenen Mentorinnen und Mentoren weiterzuentwickeln. Durch eine enge Verknüpfung beider Lernorte entwickeln Sie eine hohe berufliche Kompetenz und eine professionelle Haltung.
- Im ersten Halbjahr ein Praktikum an drei Tagen in der Woche.
- Im zweiten Halbjahr ein Praktikum an zwei Tagen in der Woche.
- Im vierten Halbjahr ein Praktikum an vier Tagen in der Woche.
Zulassungsvoraussetzungen: Zur Ausbildung wird zugelassen, wer
- einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einem Schnitt von 3,0 abgeschlossen hat und damit den mittleren Schulabschluss erworben hat ODER
- den mittleren Schulabschluss hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat ODER
- den mittleren Schulabschluss hat und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war ODER
- den mittleren Schulabschluss hat und vier Jahre berufstätig war ODER
- die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Praktikum von mind. 4 Monaten absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich mind. 4 Monate berufstätig war.