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Der Arbeitsmarkt im sozialpädagogischen Bereich ist aktuell sehr gut und alle bekannten Prognosen weisen darauf hin, dass dies auch zumindest auf mittlere Sicht so bleiben wird.
Ein erster berufsqualifizierender Abschluss in diesem Arbeitsfeld stellt in vielen Bundesländern (die Ausbildungen in den sozialpädagogischen Berufen sind landesrechtlich geregelt) der Abschluss als "Sozialpädagogische/r Assistent/in" bzw. "Sozialassistent/in" dar.
Mit diesem Abschluss besteht zum Beispiel die Möglichkeit, in Kindertageseinrichtungen als sogenannte Zweitkraft (neben der Gruppenleitung) zu arbeiten. Auch in vielen anderen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern bestehen mit diesem Abschluss gute Beschäftigungsmöglichkeiten.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Externenprüfung in Hamburg ist ein Realschulabschluss oder ein diesem vergleichbarer Abschluss. In Ausnahmefällen kann die für die Zulassung zuständige Behörde andere Vorbildungen als gleichwertig anerkennen.
Weiterhin werden für die Zulassung zu einer Externenprüfung einschlägige sozialpädagogische Berufserfahrungen in einer Einrichtung der Kindertagesbetreuung im Umfang von 32 Wochen sowie eine angemessene Vorbereitung auf die Prüfung erwartet. Da diese Fortbildung/Umschulung so aufgebaut ist, dass die geforderte Berufspraxis als Praktikum in den Veranstaltungszeitraum integriert ist, werden die zuletzt genannten Voraussetzungen über die Lehrgangsteilnahme erreicht. Vorhergehende sozialpädagogische Berufserfahrungen sind wünschenswert, aber nicht Bedingung.
- Abschluss
- Assistent/in - Sozialpädagogische/r Assistent/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Blended Learning
- Abschlussart
- Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i