Inhalt
Einweisung in den betrieblichen Brandschutz
Wenn es brennt, kommt es auf jede Minute an, doch erstmal bricht schnell Verwirrung aus: Was tun? Wie funktioniert überhaupt der Feuerlöscher? Jeder Betrieb ist dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent der Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und Verhalten im Brandfall vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer*in zu benennen und auszubilden. Es empfiehlt sich, mindestens zwei Personen zu benennen, damit auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten mindestens ein*e Brandschutzhelfer*in im Haus ist. Wenn die Einrichtung auf zwei Etagen arbeitet, sollte in jeder Etage ein*e Brandschutzhelfer*in sein. Es ist vorgeschrieben, die Brandschutzhelfer*innen durch Schulungen und praktische Übungen fachkundig auf ihre Aufgabe vorzubereiten.
Unsere dreistündige Schulung erfüllt die Anforderungen an die „Schulung für Brandschutzhelfer*innen gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2“. Sie enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil. Dazu gehören Kenntnisse über Gefahren durch Brände, die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation (Brandschutzordnung) und das Verhalten im Brandfall. Im Praxisteil können alle Teilnehmenden den praktischen Umgang mit dem Feuerlöscher erproben.
Die Schulung wird durchgeführt von der Firma brandmauer-nord. Die Dozenten sind ehemalige Berufsfeuerwehrleute bzw. Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht