Inhalt
In einem dreijährigen Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe werden neben allgemeinen insbesondere ökonomische Inhalte vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler erwerben also Kenntnisse und Fähigkeiten für ein Hochschulstudium und eine Berufstätigkeit in kaufmännischen Berufen.
Abschluss und Berechtigungen:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) (am Ende der 13. Klasse)
Sie berechtigt zum Studium in allen Fachbereichen an allen Universitäten und Hochschulen.
Fachhochschulreife („Fachabitur“ – schulischer Teil) (am Ende der 12. oder 13. Klasse)
Nach einem Jahr anerkannter Fachpraxis oder entsprechender Berufsausbildung kann die Fachhochschulreife beim Schul-Informations-Zentrum (SIZ) der Schulbehörde beantragt werden! Sie berechtigt zum Studium an Fachhochschulen.
Beide Abschlüsse können zu einer Verkürzung von bis zu einem Jahr der Ausbildungszeit in einem kaufmännischen bzw. verwaltungstechnischen Beruf führen.
Zulassungsvoraussetzungen:
In die Vorstufe (11. Klasse) des Beruflichen Gymnasiums, Fachrichtung Wirtschaft kann eintreten, wer ...
1. eine besondere Eignung und Neigung für die wirtschaftliche Ausrichtung des Bildungsgangs hat und diese in einem Bewerbungsschreiben darlegt und anhand von Praktikumsbescheinigungen oder anderer Empfehlungen nachweist
und
2. in die gymnasiale Oberstufe versetzt ist
oder
3. den mittleren Schulabschluss an einer beruflichen Schule oder an einer Abendschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 sowie der Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch
oder
4. einen der Versetzung in die Vorstufe beziehungsweise Studienstufe gleichwertigen Schulabschluss erreicht hat.
- Abschluss
- HOCHSCHULREIFE i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht