Inhalt
Dieser Wiederholungskurs ist für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 und § 27 des Sprengstoffgesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen. Pyrotechniker müssen zum Erhalt ihrer Befähigung bzw. Erlaubnis nach Sprengstoffrecht alle 5 Jahre einen eintägigen Wiederholungskurs besuchen. Dies dient der Auffrischung der Kenntnisse und dem Erfahrungsaustausch.
Es handelt sich hierbei um einen Wiederholungslehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Teilnehmer wiederholen ihre theoretischen Kenntnisse und werden auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung hingewiesen bzw. unterrichtet.
Voraussetzungen: Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Workshop ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung. Diese Bescheinigung können Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsamt beantragen. Sollte die Bescheinigung bis zum Anfang des Kurses Ihnen noch nicht vorliegen, könnten Sie trotzdem am Kurs teilnehmen - nur können wir Ihnen das Zeugnis erst dann aushändigen, sobald uns die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original vorliegt.
Das bühnenwerk bieten zweimal pro Jahr den Wiederholungslehrgang für Bühnen- und Theaterpyrotechniker an.
Hinwies: Die Behörden bestehen leider auch zu Corona Zeiten auf einer physischen Teilnahme vor Ort in Hamburg. Online Lösungen sind hier explizit ausgeschlossen.
Für uns bedeutet das akutell die Reduzierung der Plätze auf max. 8 Teilnehmer, und selbstverständlich die Einhaltung unseres Hygienekonzeptes zur Verringerung der Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Auffrischung (Lernzielniveau) i