Inhalt
Aktuelle gesetzliche Anforderungen beim Umgang mit Asbest (TRGS 519). Die Gefahrstoffverordnung (Stand 2013) fordert: Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrgangs.
- Zertifikat
- Asbestschein (Sachkundenachweis)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht