Inhalt
Erzieher/innen nehmen selbstständig Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben wahr. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der familienergänzenden, -unterstützenden oder -ersetzenden Arbeit. Sie fordern die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, mit dem Ziel, die Integration in Gemeinschaft, Familie, Schule und Beruf zu sichern.
Zugangsvoraussetzungen:
- Realschulabschluss und mind. zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Abgeschlossene Berufsausbildung nach KMK-Rahmenvereinbarung mit Schnitt 3,0 – entspricht den Berechtigungen des MSA oder
- Realschulabschluss und drei Jahre Vollzeit-Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich oder
- Realschulabschluss und vier Jahre Vollzeit-Berufstätigkeit oder
- Abitur oder Fachhochschulreife und ein viermonatiges Praktikum bzw. viermonatige Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich und
- Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses
- tabellarischer Lebenslauf, der Angaben über den bisherigen Bildungsweg enthalt sowie Abschlusszeugnisse.
Wohnort muss nicht Hamburg sein.
Ablauf:
Die Erzieherausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in zwei Jahre schulische Ausbildung und ein Jahr Berufspraktikum.
2 Jahre schulische Ausbildung
• 2.880 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht in den Fächern:
• Sozialpädagogisches Handeln, Entwicklung und Bildung, Bewegung, Spiel, Musik, Gestaltung,
• Medien, Naturwissenschaften und Technik, Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft, Organisation und Recht.
• 660 Stunden Wahlpflichtangebote in ausgewählten Vertiefungsbereichen
• 120 Stunden Fachenglisch
• 12 Wochen Praktikum in ausgewählten sozialpädagogischen Tätigkeitsbereichen
• Erwerb der Fachhochschulreife möglich
• Finanzierung über durch die BA / Jobcenter
1 Jahr Berufspraktikum
• Berufstätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen (30 Std. / pro Wo.)
• 46 Tage praxisbegleitender Unterricht
Abschluss:
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.
Die Fachhochschulreife wird Ihnen mit dem Abschlusszeugnis zuerkannt, wenn Sie die Abschlussprüfung bestanden und erfolgreich an dem für den Erwerb der Fachhochschulreife zu belegenden Unterricht teilgenommen haben.