Inhalt
Lehrgangsziel:
Grundlagen:
Fachkundige Personen (FHV) werden aufgrund ihrer Qualifizierung befähigt, an spannungsfreien Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten. Alle Arbeiten an spannungsfreien HV-Systemen und -Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, wie Messen von Isolationswiderständen, Instandsetzen, Auswechseln, Ändern und Prüfen, zählen zu Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand.
FHV müssen in der Lage sein, nach dem "Fünf Sicherheitsregelen" und entsprechend der Vorgaben der Fahrzeughersteller Hochvoltsysteme spannungsfrei zu schalten. Der Umfang der Qualifizierung hängt vom Grad der elektrischen Gefährdung und von den Vorkenntnissen des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin ab. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.
Aufbauschulung:
Fachkundige Personen für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen/HV-Komponenten verfügen über die umfangreichste Qualifizierung. Sie sind befähigt, Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotential, z. B. Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben, durchzuführen.
Teilnahmevoraussetzungen:
› Erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung „Fachkundige Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen (Stufe 2S)“
› gesundheitliche Eignung: beispielsweise durch eine Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25) nach DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen
› Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“)
› Mindestalter: 18 Jahre.
Inhalte:
Sämtliche Arbeiten an spannungsfreien Hochvoltsystemen und Komponenten oder in deren Gefährdungsbereich, z. B. Messen, Prüfen, Instandsetzen oder Austausch
› Isolationswiderstandsmessungen und Potentialausgleichmessungen/4-Leiter-Widerstandsmessung
› Austausch von spannungsfrei geschalteten Hochvoltkomponenten (z. B. HV-Leitungen, Antriebsmotoren, Leistungselektronik oder elektrischer Klimakompressor)
› Leitung und Aufsicht der Arbeiten, die von FUP (Fachkundig unterwiesene Person Stufe 1S) durchgeführt werden
› Unterweisung der FUP
› Befähigung für die Durchführung von Prüfungen oder Messungen an unter Spannung stehenden HV-Komponenten
(z. B. HV-Batterie)
› Austausch von Batteriezellen
› Umgang mit verunfallten HV-Fahrzeugen, bei denen sich die spannungsfreiheit nicht sicherstellen lässt
› Festlegung von erforderlichen Schutzmaßnahmen für das sichere Abstellen von verunfallten HV-Fahrzeugen mit ausgebrannten oder stark beschädigten HV-Komponenten (z. B. HV-Batterie)
› Karosseriearbeiten an verunfallten HV-Fahrzeugen, bei denen sich die SPannungsfreiheit nicht sicherstellen lässt
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht