Inhalt
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe ist für jede ausbildende Pflegeeinrichtung eine Praxisanleiterin oder ein Praxisanleiter verpflichtend.
Die geforderten berufspädagogischen Anforderungen werden entsprechend den Bestimmungen der zuständigen Stelle umgesetzt.
Berufliche Ausbildung kompetent managen
Die/der Praxisanleiter/in managt die Qualität der beruflichen Ausbildung im Betrieb, indem sie/er umfassend die Prozesse initiiert, organisiert, begleitet und kontrolliert.
Inhalte:
- Wandel der Anforderungen in Pflegeberufen
- Planung und Gestaltung betrieblicher Ausbildung
- Entwicklung von beruflicher Handlungskompetenz
- Organisation und Anleitung von Lernen in Handlungssituationen
- Evaluation und Bewertung des Ausbildungserfolges
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Pflegeberufe
- Anleitungen in betrieblichen Handlungssituationen
- Prüfungsvorbereitung
Abschluss: Die Weiterbildung endet mit einer internen Abschlussprüfung "Praxisanleiter/in in Pflegediensten und Pflegeheimen" gemäß § 4 Abs. 3 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe (PflAPrV)
Zielgruppe: Examinierte Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in mit mindestens ein Jahr Berufserfahrung
- Zertifikat
- Praxisanleiter/in - Pflegeberufe (PrüfO Landesrecht) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht