Inhalt
Compliance-Anforderungen, Fallstricke, innerbetriebliche Organisation
Exportkontrolle ist Chefsache! Als Unternehmen der Exportwirtschaft haben Sie durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden. Verstöße gegen diese gesetzlich normierten „Spielregeln“ werden mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, Bußgeldern sowie ggf. mit der Einziehung der unberechtigten Ausfuhrerlöse geahndet. Die Folgen von Verstößen können für Unternehmen existenzbedrohend sein. Umso wichtiger ist es, dass die Unternehmensleitung sich der Verantwortung bewusst ist und ihren Aufsichts- und Organisationspflichten nachkommen kann. Wird gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Ausfuhrverantwortlicher benannt, hat dieser der Geschäftsleitung anzugehören.
Eine funktionierende, innerbetriebliche Exportkontrolle ist aus Unternehmenssicht unerlässlich, damit Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften wie der unternehmensinternen Grundsätze gewährleisten („Compliance“). Die Verantwortung dafür liegt bei der Geschäftsleitung.
Dieses Seminar gibt einen praxisbezogenen Überblick über die Anforderungen des Außenwirtschaftsrechts an Verantwortliche in Unternehmen. Es bietet Ihnen wertvolle praktische Tipps zur Umsetzung der innerbetrieblichen Exportkontrolle. Die Teilnehmer werden mit den wichtigsten Begriffen und Fragestellungen des Außenwirtschaftsrechts vertraut gemacht – und so in die Lage versetzt, ihren Aufsichtspflichten besser nachzukommen.
Inhalt:
- Bedeutung und Zweck des Exportkontrollrechts
- Grundlagen und gesetzliche Struktur
- Grundbegriffe und Definitionen, u.a.
- Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten Gütern (Thematisierung Dual-Use-Güterliste/Ausfuhrliste)
- Beachtung länderbezogener Embargos (insb. Russland-/Iran-Embargo)
- Sanktionslisten / Anti-Terrorismus-VO
- Überblick: Genehmigungsverfahren; Auskünfte zur Güterliste (AzG) / Nullbescheid
- Exkurs: Die Auswirkungen des US-amerikanischen Exportkontrollrechts auf Unternehmen in der EU
- Organisation der innerbetrieblichen Exportkontrolle
- Pflichten des Ausfuhrverantwortlichen / Exportkontrollbeauftragten
- Rechtsfolgen bei Verstößen (Straftaten/Ordnungswidrigkeiten)
Zielgruppe:
Das Halbtagesseminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Führungskräfte in exportorientierten Unternehmen, Speditionen und sonstigen Dienstleistern. Angesprochen sind auch Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht