Inhalt
Systematik des Abschnitts XI, Besonderheiten und Praxisfälle
Die Eintarifierung von Bekleidung und Kleidungsstücken wirft in der Praxis immer wieder Fragen und Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Was ist ein Gewebe, was bedeutet gewebt bzw. gewirkt und was wird als „konfektioniert“ bezeichnet? Dies sind nur einige Fragen, die sich diesbezüglich stellen.
Auch wenn viele Genehmigungspflichten bei der Einfuhr weggefallen sind, gelten bei der Einreihung von Textilien oftmals komplexe Regeln, die mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind, und die die Kenntnis vieler Fachbegriffe voraussetzen.
Die Regeln und Fachbegriffe werden in diesem Seminar gemeinsam anhand von praktischen Beispielen erarbeitet. Besonderer Wert wird dabei auf die praktische Arbeit mit dem Zolltarif sowie das Erkennen der Herstellungsarten und die Abgrenzung von Kleidungsstücken gelegt. Im Fokus des Seminars liegt die Einreihung von Waren des Abschnitt XI (Kapitel 61 bis 63) in der Praxis.
Inhalt:
- Überblick über die Systematik, sowie die wichtigsten Begriffe und Rechtsvorschriften des Abschnitts XI
- Arbeiten mit den Anmerkungen und Erläuterungen im Zolltarif
- Unterschiedliche Herstellungsformen von Flächenerzeugnisse erkennen
- Das Tarifieren von Mischgewebe
- Das Tarifieren von Bekleidung und Textilwaren
- Einreihung von Zusammenstellungen im Textilbereich (Kombinationen, Sets und dergleichen)
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Leiter und Mitarbeiter von Import- und Exportabteilungen.
Grundkenntnisse in der Einreihung von Waren in den Zolltarif sind von Vorteil.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht