Inhalt
Inhalte:
•Die Teilnehmer erhalten zu jeder Veranstaltung ein Aufgabenpapier (Testbogen). Die Aufgaben sollen von den Teilnehmern in 60 Minuten bearbeitet werden, danach erfolgt eine ausführliche Besprechung der Aufgaben und des jeweiligen Themenkreises.
•Es werden zum einen Standardfälle bearbeitet, die erfahrungsgemäß den Schwerpunkt der Prüfungsklausur bilden. Zum anderen werden die aktuellen Problemfälle der vergangenen Monate besprochen, die häufig als Klausurprobleme herangezogen werden.
•Außerdem werden Klausuren in den Crashkursen zu jedem Handlungsbereich in Originallänge mit Originalschwierigkeitsgrad geschrieben, ausführlich besprochen und korrigiert.
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis,
- 2. einen der folgenden Abschlüsse und eine darauf folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis:
- a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
- b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder Staatlich geprüfte Betriebswirtin
- oder
- c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
- 3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Abschluss: Geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK)