Inhalt
Sozialpädagogische Assistenten sind gemeinsam mit sozialpädagischen Fachkräften bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in sozialpädagogischen Arbeitsbereichen tätig.
Die Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr, das nicht wiederholt werden kann.
Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer:
- die Realschule abgeschlossen oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung erworben hat und nach dem Abschlusszeugnis der Realschule oder nach dem Zeugnis über die als gleichwertig anerkannte Vorbildung eine Durchschnittsnote von mindestens 3,5 (ohne Sport) hat oder in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe versetzt worden ist
- seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat
- einen von der Schule genehmigten Praxisplatz in einer Kindertageseinrichtung für die unterrichtsbegleitende Praxis während der Ausbildung vorweisen kann
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegt
Anmeldung:
Nur über die Berufliche Schule Harburg (BS 18), Göhlbachtal 38, 21073 Hamburg, Tel. (040) 428 88 63-0.
Extra-Hinweise:
Seit Schuljahr 2017/18 gibt es in Hamburg auch für Jugendliche mit Erweitertem Ersten Schulabschluss (ESA und Absolvierung der 10. Klasse) die Möglichkeit, eine Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin/ zum sozialpädagogischen Assistenten zu beginnen.
Anmeldung:
Nur über die Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-Warburg-Schule (BS 23), Niendorfer Marktplatz 7a, 22459 Hamburg, Tel.: 428 86 92-0
- Abschluss
- Assistent/in - Sozialpädagogische/r Assistent/in (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht