Inhalt
Grundlegende Qualifizierung für die private Sicherheitswirtschaft
Ziel:
Die Lehrgangsteilnehmer/innen sollen in die Lage versetzt werden, die grundlegenden Tätigkeiten einer Sicherheitskraft im Separat- und Revierwachdienst bei einem Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft gemäß den rechtlichen Bestimmungen zu übernehmen.
Inhalte:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutz
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen
- Kunden- und Serviceorientiertes Verhalten und Handeln
- Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
- Rechtskunde
- Dienstkunde
- Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
- Situationsbeurteilung und -bewältigung
- Kommunikation
- Kunden- und Serviceorientierung
- Zusammenarbeit
- Erste Hilfe
- Interventionskraft VdS nach VdS Richtlinie 2868
- Maßnahmen bei Großschadensereignissen
- Zusammenarbeit im Katastrophenschutz- und Einsatz
- Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
- Rechtliche Grundlagen der Notruf- und Service-Leitstellen und
- Deeskalation, Selbstverteidigung
- Betrieblicher Ermittlungsdienst
- Tatortangriff, Aufklärung und Dokumentation
Prüfungen: je nach Vertragsabschluss, insgesamt aber möglich:
- Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung (IHK)
- Erste Hilfe
- Interventionskraft VdS, nach VdS Richtlinie 2868
Zielgruppe: Personen, die über keine oder anfängliche Berufserfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft verfügen und sich für eine zukünftige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe grundlegend qualifizieren wollen.
Voraussetzungen: Führungszeugnis ohne Eintrag, Alter mindestens 18 Jahre, gutes Deutsch in Wort und Schrift
Maßnahmenummer: 123 2388 2020
HZA 1004147 AZAV
- Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht