Inhalt
Fortbildung für das Bewachungsgewerbe nach §§ 53 – 57 BBiG, gemäß Rahmenstofflehrplan des DIHK
Inhalte:
- Handlungsbereich Schutz- und Sicherheitstechnik
- Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Kommunikations- und Informationstechnik
- Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Handlungsbereich Organisation
- Kostenwesen
- Recht
- Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Rechtsbewusstes Handeln
- Arbeits- und Sozialrecht
- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
- Umweltrecht
- Einschlägige wirtschaftsrechtliche Datenschutzvorschriften und -bestimmungen
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Ökonomische Handlungsprinzipien unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher und sozialer Wirkungen
- Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen, Kalkulationsverfahren
- Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
- Organisationsentwicklung
- Entgeltfindung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Grundlagen des Sozialverhaltens der Menschen
- Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten
- Einflüsse des Meisters/der Meisterin für Schutz und Sicherheit auf die Zusammenarbeit im Betrieb
- Planung der Ausbildung
Prüfungen:
je nach Vertragsabschluss, insgesamt aber möglich:
- Prüfung zum „Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)“
(extern an einer IHK)
- Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
(extern an einer IHK)
Zielgruppe: Personen mit langjähriger Berufserfahrung in der privaten Sicherheitswirtschaft, die einen Meisterabschluss erwerben wollen, um sich für die Übernahme einer Führungsposition in der privaten Sicherheitswirtschaft zu qualifizieren.
Voraussetzungen:
- Führungszeugnis ohne Eintrag
- Abschluss Geprüfte Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK )
- oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft (IHK) oder zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK).
(-Erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO), (kann bei Bedarf parallel zum Lehrgang abgelegt werden).)
HZA 1004147 AZAV
- Abschluss
- Meister/in - Schutz und Sicherheit (PrüfO vom 09.12.19) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht