Inhalt
Die Besonderheit der Ausbildung liegt in der engen Verzahnung der theoretischen und praktischen Ausbildung. Bereits im 2. Semester behandeln Sie zusammen mit einer Co-Therapeutin unter intensiver fachlicher Betreuung einer Lehrlogopädin eigenständig Ihren ersten Patienten. Das theoretische Wissen und praktische Handwerkszeug zu den einzelnen logopädischen Störungsbildern werden Ihnen jeweils im Unterricht ein Semester vor der Therapie vermittelt. Die enge Zusammenarbeit mit dem Werner Otto Institut und der Abteilung für Hör-, Stimm- und Sprachstörungen des Universitätskrankenhauses Eppendorf ermöglichen die umfangreiche praktische Ausbildung. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sorgen wir Lehrlogopädinnen dafür, dass die Wissensvermittlung immer auf dem neuesten Stand der Forschung und Entwicklung von Diagnostik und Therapie gehalten wird.
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst insgesamt 1740 Stunden und erfolgt in folgenden Fächern:
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
- Anatomie und Physiologie
- Pathologie
- Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde
- Pädiatrie und Neuropädiatrie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Neurologie und Psychiatrie
- Kieferorthopädie und -chirurgie
- Phoniatrie
- Aphasiologie
- Audiologie und Pädaudiologie
- Elektro- und Hörgeräteakustik
- Logopädie
- Phonetik und Linguistik
- Schwerhörigen- und Gehörlosenpädagogik
- Psychologie und klinische Psychologie
- Soziologie
- Pädagogik und Sonderpädagogik
- Stimmbildung
- Sprecherziehung
Die praktische Ausbildung umfasst insgesamt 2100 Stunden:
- Hospitationen in Phoniatrie und Logopädie sowie in anderen fachbezogenen Bereichen
- Praxis der Logopädie mit Übungen zur Befunderhebung und Therapieplanung
- Logopädische Therapie unter fachlicher Anleitung und Aufsicht
- Praxis in der Zusammenarbeit mit interdisziplinären therapeutischen Teams und mit Mitarbeitern auf den Gebieten Audiologie und Pädaudiologie; Psychologie einschl. Selbsterfahrungstechniken; Musiktherapie
Abschluss:
Jeder Ausbildungslehrgang schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht. Nach bestandener Prüfung erteilt das Landesprüfungsamt für Heilberufe auf Antrag die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Logopäde/-in".
Voraussetzung: '
Die meisten BewerberInnen besitzen Abitur oder die Fachhochschulreife. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen sind: Ein Realschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Hauptschulabschluss sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres.