Inhalt
Zugangsvoraussetzungen:
Zur Ausbildung wird zugelassen, wer
- einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule mit einem Schnitt von 3,0 abgeschlossen hat und damit den mittleren Schulabschluss erworben hat ODER
- den mittleren Schulabschluss abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule abgeschlossen hat ODER
- den mittleren Schulabschluss hat und drei Jahre in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich berufstätig war ODER
- den mittleren Schulabschluss hat und vier Jahre berufstätig war ODER
- die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war.
Die Ausbildung dauert drei Jahre (einschließlich der praktischen Ausbildung) und schließt nach bestandenem Examen mit der staatlichen Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher ab. Im Rahmen der Ausbildung besteht die Möglichkeit, die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben.Der Unterricht umfasst einen Pflicht- und einen Wahlpflichtbereich. Im Wahlpflichtbereich können fachliche Schwerpunkte gesetzt werden.
Unterrichtsfächer:
- Sozialpädagogisches Handeln
- Entwicklung und Bildung
- Bewegung, Spiel, Musik
- Gestaltung, Medien, Naturwissenschaften und Technik
- Sprache und Kommunikation
- Gesellschaft, Organisation und Recht
- Fachenglisch
- Wahlpflicht
Für den Erwerb der Fachhochschulreife müssen Fachenglisch auf höherem Niveau (B2) und Mathematik belegt werden.