Inhalt
Kreativer Experte für die Gestaltung und Produktion von Medien
Das Berufsbild Mediengestalter Digital und Print, das aus zahlreichen traditionellen grafischen Berufen wie Schriftsetzer, Reinzeichner, Druckvorlagenhersteller, Grafiker etc. hervorgegangen ist, umfasst alle Arbeitsschritte bei der Gestaltung und Herstellung digitaler und gedruckter Medien. Der Arbeitsbereich von Mediengestaltern Digital und Print erstreckt sich von der Beratung eines Kunden über das Erarbeiten und Präsentieren von Konzepten bis hin zur Medienproduktion.
Inhalte:
Allgemeine Fächer:
- Deutsch / Kommunikation
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Fachenglisch
- Gestalten / Zeichnen
- Fachkunde Print/Digital
- Medienbezogene Mathematik
Digital:
- Netzwerktechnologie
- Programmierung
- Screendesign
- Vektor-Animation
- Flash
- 3D
Print:
- Adobe CS5
- Illustrator (Vektorgrafik)
- InDesign (Satz und Layout)
- Photoshop (Bildbearbeitung)
- Textverarbeitung in MS Office
- Typografie
mit betrieblicher Praxisphase
Zielgruppe:
- mindestens mittlerer Bildungsabschluss
- vollendetes 18. Lebensjahr
- gestalterische und technische Begabung
- manuelle Geschicklichkeit
- uneingeschränktes Seh- und Hörvermögen
- soziale und kommunikative Kompetenz
- Bereitschaft zur Flexibilität
- Englisch- und Computerkenntnisse
Teilnahmevoraussetzungen:
- Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, ein Foto, sowie eine Kopie deines letzten Schulzeugnisses, Nachweise über Praktika, etc.)
- Absolvieren eines Aufnahmetests sowie ein persönliches Auswahlgespräch
Gebühren:
Anmeldegebühr: 200,00 EUR (einmalig zu Beginn)
monatliche Rate: 495,- EUR über 36 Monate (Gesamt 17.820 EUR)
sonstige Kosten: HK-Prüfungsgebühren gemäß der aktuellen Sätze der HK (ca. 200,00 EUR)
Extra-Hinweise:
Ziel der Ausbildung ist die Vorbereitung auf die Prüfung vor der Handelskammer. Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt nach §43 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz durch die jeweilige Kammer.
- Abschluss
- Mediengestalter/in - Digital und Print (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 05.02.16) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht