Inhalt
Inhalte:
Der 2-wöchige Lehrgang behandelt die Inhalte des § 6 der Verordnung über die Prüfung zum „Geprüfter Polier” und schließt mit einer Kammerprüfung ab.
Vermittelt werden:
- Personalplanung und -auswahl
- Mitarbeiter- und Teamführung
- Qualifizierung
- Arbeitsrecht
Die Anmeldeformulare für den Vorbereitungskurs und für die Fortbildungsprüfung bei der Handelskammer Hamburg finden Sie im Bereich Anmeldung unserer Internetseite www.azb-hamburg.de.
Zielgruppe:
Für den Abschluss „Geprüfter Polier" ist neben der Bautechnik auch der folgende Abschluss erforderlich: Baubetrieb, Bautechnik, AdA (Ausbildung der Ausbilder)
Voraussetzungen:
Abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft + einschlägige Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren + Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgelegte Werkpolierprüfung oder abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf + einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren + Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgelegte Werkpolierprüfung oder einschlägige Berufserfahrung von mindestens 6 Jahren + Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgelegte Werkpolierprüfung.
- Abschluss
- Polier/in (Bundesweit einheitlich geregelt, PrüfO vom 09.12.19) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht