Inhalt
Abschluss:
Staatlich anerkannte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in
mit Arbeitsmöglichkeiten insbesondere im Kindertagesstättenbereich.
Der Abschluss berechtigt zugleich zur weiterführenden Ausbildung als Erzieher*in an der Fachschule für Sozialpädagogik. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden (nur bei Ausbildungsbeginn im August eines Jahres).
Eingangsvoraussetzungen:
- Mittlerer Schulabschluss oder Versetzung in die gymnasiale Oberstufe
- vollständige Masernschutzimpfung
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30a BZRG. Dieses kann nur mit Hilfe eines Antragsformulars der Schule bei der Meldebehörde beantragt werden.
- Erstwohnsitz in Hamburg während der gesamten Ausbildungszeit.
- Die Zugehörigkeit zu einer Kirche ist keine Voraussetzung.
Ausbildungsverlauf:
Zweijährige Ausbildung
Theorie- und Praxisphasen im Wechsel in Schule und Praxisstellen
Unterrichtsfächer:
Sozialpädagogisches Handeln, Sprache und Kommunikation, Mathematik, Entwicklung und Bildung, Wirtschaft und Gesellschaft, Religion und Religionspädagogik, Bewegung, Spiel, Musik, Kreative Gestaltung, Naturwissenschaft und Gesundheit, Fachenglisch, Wahlpflichtkurse