Inhalt
(vormals Atemschutzgeräteträger 1)
Inhalte:
Ausbildung für Träger von Filtergeräten nach DGUV-G 312-190. Arbeiten unter Atemschutz (Vollmaske) und Filter.
Zielgruppe:
Mitarbeiter/-innen in Betrieben, die unter Atemschutz eingesetzt werden sollen.
Voraussetzungen:
Die Regelungen der „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ sind anzuwenden (vormals G 26 Untersuchungsgrundsätze).
Hinweise:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist mitzubringen. Haar- und Barttracht sowie das Tragen von
Körperschmuck nach DGUV-R 112-190
Anzahl der Teilnehmenden: mind. 9
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht