Inhalt
Das Medizinprodukterecht beinhaltet die Vorgaben für die sichere Herstellung, das Betreiben und das Anwenden von Medizinprodukten. Zu den Aufgaben eines Medizinproduktebeauftragten gehören u.a. die Veranlassung der sicherheitstechnischen (STK) und messtechnischen Kontrollen (MTK) sowie deren Dokumentation. Diese umfasst das Führen von Medizinproduktebüchern und/oder Bestandsverzeichnissen. Darüber hinaus können MPG-Beauftragte Einweisungen in Medizinprodukte durchführen, sofern Sie vom Hersteller dazu berechtigt wurden. Danach dürfen Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV u. a. nur betrieben werden, wenn eine vom Betreiberbeauftragte Person gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 2 eingewiesen wurde. Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV dürfen nur nach einer dokumentierten Einweisung angewendet werden, die durch den Hersteller oder durch die vom Betreiber beauftragte Person erfolgt ist.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Medizinproduktegesetz-Beauftragte/r i