Inhalt
SOLO – Individuelle Begleitung
Förderung nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Der Teilnehmer erhält Einzelcoachings um seinen optimalen Weg in die berufliche Zukunft zu gehen. Das Einzelcoaching umfasst dabei nahezu alle Lebensbereiche.
Maßnahmenummer
123/7249/23
Ziel
Das wesentliche Ziel von SOLO ist die Unterstützung der Kunden bei der selbstständigen Gestaltung ihrer beruflichen Zukunft. Gemeinsam soll eine berufliche Handlungskompetenz entwickelt und ein individueller Integrationsfortschritt erzielt werden. Hierzu wird eine Bestandsaufnahme vorgenommen, eine Perspektive erarbeitet, das weitere Vorgehen vereinbart und nachvollziehbar dokumentiert.
Zielgruppe
Erwerbslose Jugendliche und Erwachsene mit komplexer Problemlage und geringer Motivation aus allen Berufsbereichen, die aufgrund ihrer Vermittlungshemmnisse einen erhöhten Stabilisierungs- und Unterstützungsbedarf zur Eingliederung in das Berufsleben haben.
Inhalte:
Die Inhalte orientieren sich an der individuellen Problemlage des Kunden und können u. a. folgende Schwerpunkte umfassen:
- Förderung der Mobilität
- Arbeitsmarktorientierung / berufliche Flexibilität
- Förderung der Motivation / Schlüsselkompetenzen
- Gesundheitsorientierung
- Umgang mit Versagensangst / finanziellen Problemen / Beziehungsproblemen
- Hilfe bei Sucht- und Drogenproblemen
- Probleme im sozialen Umfeld
- Förderung der Kommunikation / Selbstorganisation
- Förderung des Durchhaltevermögens
- Umgang mit Alter und Langzeitarbeitslosigkeit
- Stärkung personaler Kompetenzen
- Stärkung der arbeitsmarktorientierten Selbstdarstellung
- Umgang mit Behörden
- Organisation der Kinderbetreuung / der häuslichen Pflege von Angehörigen
- Förderung von Teilnehmer*innen mit Migrationshintergrund
- Förderung von Anschlussperspektiven
- eServices der Bundesagentur für Arbeit
- Optional: Teilnahme an einer betrieblichen Erprobung
Durchführungsdauer:
- 9 Wochen bis 12 Monate - abhängig vom gewählten Stundenumfang
- Stundenumfang in Abstimmung mit dem/der Arbeitsvermittler*in / der Integrationsfachkraft wählbar: 18, 36, 52 oder 104 Unterrichtseinheiten
Wir begleiten unsere Kunden dabei in individuellen Einzelcoachings und arbeiten bei Bedarf eng mit weiteren Institutionen zusammen.
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Einzelmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen