Inhalt
Zielgruppe:
Zollverantwortliche und Führungskräfte, die sich mit den vielseitigen Verfahrenserleichterungen und Vereinfachungen im Zollverfahren vertraut machen wollen, um sie für ihr Unternehmen gewinnbringend einzusetzen.
Seminarziele:
Mit dem seit dem 1. Mai 2016 geltenden Zollkodex der Union (UZK) ergaben sich auch Änderungen bei den Vereinfachungen zur Abgabe von Zollanmeldungen (vereinfachte Zollverfahren). Die Unterschiede zwischen vereinfachter Zollanmeldung (vZA) und Anschreibeverfahren (ASV) werden aufgezeigt und für die Zollverfahren wie Überführung zum freien Verkehr, in die besonderen Verfahren (wie bspw. Lagerung) oder im Ausfuhrverfahren praxisbezogen vertieft. Alternativ wird die Option der Zentralen Zollabwicklung (bisher „Einzige Bewilligung“ genannt) innerhalb der EU kritisch mit abgehandelt, die aufgrund der unzulänglichen Mehrwertsteuerregelung im Binnenmarkt in der Praxis zur Zeit noch an ihre Grenzen stößt. Der Sachzwang zur weitgehenden zur Erfüllung von AEO-Kriterien wird ebenfalls mit erörtert.
Seminarinhalte:
- Systematik der zollrechtlichen Verfahrenserleichterungen
- Zulassungsvoraussetzungen (AEO-Kriterien bzw. Bewilligung)
- Fallbeispiele aus der Zollpraxis
- Verfahrensrisiken und wie man sie beherrscht
Referent:
Zollkanzlei Peterka, Herr Thomas Peterka, Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt (FH)/Zoll
Preishinweis: € 310,00 für Teilnehmer aus Firmen, deren Verbände ein Kooperationsabkommen mit der AHV geschlossen haben.
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht