Inhalt
Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Die InhaberInnen des Zertifikates „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ sind gemäß DGUV Vorschrift 3 im Abstand von etwa drei Jahren zu einer eintägigen Nachqualifizierung verpflichtet.
Die Spannbreite der von dieser Regelung betroffenen Tätigkeitsfelder reicht vom Aufzugsbau über die Haus- und Gebäudetechnisierung bis hin zur Küchenmontage. Insbesondere für Gesellen sowie Fach- und gewerbliche Mitarbeiter mit Schwerpunkt Elektrotechnik hat die SBB Kompetenz gGmbH einen umfassenden Auffrischungskurs zu den betreffenden Vorschriften und Bestimmungen konzipiert. Angelegt ist der eintägige Lehrgang als aktuelles und gewerkeübergreifendes Fortbildungsangebot. Am Ende des Seminars erhalten alle Absolventen eine Teilnahmebescheinigung.
Themenschwerpunkte:
Einführung in die Normen
- DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Sensibilisierung für Arbeitssicherheit im Elektrobereich
- Die fünf Sicherheitsregeln
- Betrieb von und Umgang mit elektrischen Anlagen gemäß VDE 0105-100
- Auffrischung der Grundkenntnisse
- Erfahrungsaustausch und Behandlung von Praxisproblemen
- Praxisbeispiele zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (Messübungen)
- Abschlusstest als Kenntnisnachweis
Für weitere Informationen oder einen unverbindlichen Kennenlerntermin wenden Sie sich gerne an:
Frau Stephanie Lischke
040 / 211 12 - 135
stephanie.lischke@abk-hamburg.de
- Zertifikat
- Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht