Inhalt
Inhalte:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
Recht und Steuern
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
Handlungsspezifische Qualifikationen
Betriebliches Management
- Betriebliche Planungsprozesse unter Einbeziehung der Betriebsstatistik
- Organisations- und Personalentwicklung
- Informationstechnologie und Wissensmanagement
- Managementtechniken (Zeitmanagement, Kreativitätstechniken, Entscheidungstechniken)
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Investitionsplanung und -rechnung
- Finanzplanung und Ermittlung des Finanzbedarfs
- Finanzierungsarten
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
Logistik
- Einkauf und Beschaffung
- Materialwirtschaft und Lagerhaltung
- Wertschöpfungskette
- Aspekte der Rationalisierung
- Spezielle Rechtsaspekte
Marketing und Vertrieb
- Marketingplanung
- Marketinginstrumentarium/Marketing-Mix
- Vertriebsmanagement
- Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation
- Spezielle Rechtsaspekte
Führung und Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation
- Mitarbeitergespräche
- Mitarbeiterförderung
- Konfliktmanagement
- Ausbildung
- Moderation in Projektgruppen
- Präsentationstechniken
Ziele:
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum/zur Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in (IHK) vor der Handelskammer Hamburg. Als Fachwirt/Fachwirtin können Sie sich zum/zur Gepr. Betriebswirt/Betriebswirtin IHK weiterqualifizieren.
Als Wirtschaftsfachwirt/in tragen Sie die kaufmännische Verantwortung in Ihrem Unternehmen, übernehmen die Leitung einer Abteilung in Ihrem Unternehmen, überwachen die betriebswirtschaftlichen Vorgaben und treffen Entscheidungen über die Beschaffung und den Absatz. Zudem übernehmen Sie die Personalverantwortung Ihrer Mitarbeiter, treffen Marketingentscheidungen und Entscheidungen über die Produktion.
Der Abschluss der Fortbildung ist nach dem Deutschen Qualitätsrahmen (DQR) auf der Stufe 6 (Bachelor-Niveau) anerkannt.
Zielgruppe
- Personen, die eine kaufmännische oder verwaltende Tätigkeit im mittleren Management anstreben
- Auffrischer, die an eine frühere kaufm. Tätigkeit oder Ausbildung anknüpfen
- Durchstarter, die nach langjähriger Berufstätigkeit ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen
- Neuankömmlinge, die kaufmännische Kenntnisse aus anderen Ländern mitbringen und das deutsche System kennen lernen
- Wiedereinsteiger, die nach einer Pause der Berufstätigkeit an frühere Erfolge anknüpfen
Voraussetzungen: (Auszug aus der Verordnung:) § 2 Zulassungsvoraussetzungen Auszug aus der Verordnung: (1) Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis (2) Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und 2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
Abschluss: IHK Abschluss