Inhalt
Das Arbeitsschutzgesetz besagt in § 10 Abs. 2, dass jedes Unternehmen eine angemessene Anzahl von Evakuierungshelfern benennen und ausbilden lassen muss.
Ein Evakuierungshelfer ist ein ausgebildeter und benannter Mitarbeiter, der bei einer schnellen und sicheren Räumung organisatorische und koordinierende Aufgaben übernimmt.
Die genauen Aufgaben des einzelnen Evakuierungshelfers regelt jedes Unternehmen durch sein Evakuierungskonzept.
Inhalte
- rechtliche Grundlagen
- Gestaltung der Flucht- u. Rettungswege
- Brandschutzordnung
- Brandschutzkonzept
- Planung und Durchführung einer Räumungsübung
- Mögliche Probleme bei Räumungen
- Mögliche Hilfsmittel für die Räumung
- Dokumentation
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Evakuierungshelfer/in [privatrechtlich] (gemäß § 10 ArbSchG)