Inhalt
"FLOW“ ist eine Teilzeit-Maßnahme zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und soll Menschen mit chronischen Erkrankungen für eine Beschäftigung oder Qualifizierung aktivieren und mobilisieren. Dabei wird der Ansatz der positiven Psychologie verfolgt, der in einem 2-Phasenmodel verankert wird.
In der ersten Phase liegt der Fokus auf der individuellen Standortbestimmung, der Herausarbeitung von Potentialen und des ersten Aktivierens. In der zweiten Phase folgen im Schwerpunkt die Stärkung der Selbstwirksamkeit, die Entwicklung einer realistischen Perspektive und deren Umsetzung. Flankiert wird die Maßnahme durch eine sozialpädagogische Begleitung, regelmäßige Sprechstundenangebote des psychologischen Dienstes und der Vorstellung von Angeboten zur sozialen Teilhabe.
Besonders hervorzuheben ist, dass es neben den o.g. Inhalten, auch erlebnispädagogische Angebote in FLOW vorgesehen sind. Die Kunden*innen sollen durch das Erleben von Bewegung im sozialen Gefüge Chancen und Möglichkeiten wahrnehmen - Sie sind mehr als nur Ihre Krankheit.
Zielgruppe:
Die Maßnahme richtet sich an:
• erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Arbeitslose
• mit gesundheitlichen Einschränkungen (physisch und psychisch)
Voraussetzungen sind: Volljährige im Leistungsbezug stehende Personen (ALGII und ALGIII)
Lerninhalte:
Phase 1:
Standortbestimmung & Aktivierung: Abholen der Teilnehmer unter Einbeziehung der individuellen Situation, Erhebung biografischer Daten, Erarbeitung der Ressourcen und Stärken, Identifizierung von Hemmnissen, Erhebung von Förderbedarfen, aktiv werden Dauer: 4 Wochen/ 120 UE
Phase 2:
Orientierungsphase: Perspektiven entwickeln, effektives Bewerben; Förderung der psychischen, körperlichen und sozialen Leistungsfähigkeit, Aktivierung von beruflichen Kompetenzen Dauer: 12 Wochen/ 360 UE
- Förderungsart
- Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
- Zielgruppe
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (Teilnehmende)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- AVGS-Gruppenmaßnahme (gefördert mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) i
AVGS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Verringerung o. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen