Inhalt
Teilvoraussetzung zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz in der Medizin im Sinne § 18 RöV und § 30 StrSchV
Zielsetzung:
Der Spezialkurs Diagnostik ist nach erfolgreicher Teilnahme am Grundkurs Voraussetzung für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz. Der Kurs ist von der zuständigen Stelle anerkannt. Die erforderliche Sachkunde ist zu erbringen.
Inhalte:
- Strahlenschutz der Beschäftigten
- Röntgeneinrichtungen
- Qualitätskriterien für Röntgenbilder
- Strahlenschutz des Patienten Teil I
- Dosimetrie und Messgeräte in der Röntgendiagnostik
- Strahlenschutzmessungen
- Abschätzung der Strahlenexposition und deren Bedeutung
- Strahlenschutz des Patienten Teil II
- Rechtsvorschriften bei der Anwendung von Röntgenstrahlung
- Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle
- Ärztliche Überwachung
- Maßnahmen bei Unfällen durch unbeabsichtigte Strahlenexposition von Personen
- Rechtliche Grundlagen des Strahlenschutzes
Zielgruppe:
- Strahlenschutzbeauftragte
- Ärzte, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlung zur Untersuchung oder Behandlung am Menschen anwenden
- Ärzte, die die rechtfertigende Indikation stellen
- Medizinphysik-Experten
- Personen, die ohne ständige Aufsicht Untersuchungen oder Behandlungen mit Röntgenstrahlung technisch durchführen
Voraussetzungen/Anforderungen:
- Praktische Erfahrungen im Umgang mit Röntgenstrahlen
- Erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde inkl. Kenntniskurs
Abschluss / Prüfung:
Das Seminar endet mit einer schriftlichen Leistungskontrolle. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.
- Zertifikat
- Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48)
- Unterrichtsart
- Blended Learning
- Sonstiges Merkmal
- Fortgeschrittene (Lernzielniveau)