Inhalt
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) sieht gemäß § 5 Abs. 1 die Schulung der Gefahrgutbeauftragten in einem anerkannten Lehrgang vor. Die Schulungsanforderungen und die Prüfungen werden in den §§ 5,6 geregelt. Dieser Lehrgang bereitet auf die bei der Industrie- und Handelskammer abzulegende, schriftliche Prüfung vor und ist von der jeweils zuständigen IHK anerkannt.
Inhalte:
- Nationale Rechtsvorschriften (z.B. GbV, GGBefG, GGVSEB, GGAV, STVO, WHG)
- Systematik der Vorschriften ADR, RID, ADN, IMDG-Code
- Verantwortlichkeiten
- Klassifikationen
- Anforderungen an Verpackungen, Fahrzeuge, Container
- Kennzeichnung, Beschriftung und Bezettelung
- Dokumentation
Verkehrsträger: Straße, See, Schiene